Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke und unterliegen nicht der Fruchtsaftverordnung, sondern richten sich nach den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuches. Der Fruchtgehalt sollte je nach Fruchtart mindestens 6 % bei Zitrusfrüchte und bis 30 % bei Kernobst und Trauben betragen. Neben Zucker werden auch Aromastoffe zur Geschmacksverstärkung zugesetzt.